CDU Wuppertal

Jürgen Hardt, MdB: Zusätzliche deutliche Entlastung der Kommunen

Beteiligung am Fonds Deutsche Einheit fällt vorzeitig weg

Gestern am späten Abend hat der Deutsche Bundestag in einem Gesetz eine deutliche zusätzliche Entlastung der Kommunen beschlossen. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete für Solingen, Remscheid und Wuppertal II, Jürgen Hardt (CDU):
 
Mit dem „Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit“ wurde gestern am späten Abend im Deutschen Bundestag eine Belastung von den Schultern unserer Kommunen genommen, die die Kommunalpolitiker über Jahrzehnte immer wieder beschäftigt hat: Die Kommunen wurden an der Tilgung des Fonds Deutsche Einheit beteiligt. 
 
Zwar hatte der Bund bereits 2005 die kompletten Schulden der Deutschen Einheit übernommen. Doch dafür wurde den Ländern nur ein geminderter Anteil an den Mehrwertsteuer-einnahmen zugebilligt. Die Länder wiederum haben sich bei den Kommunen schadlos gehalten. In NRW wurden 40 % dieser Mindereinnahmen über eine erhöhte Gewerbesteuer-umlage von den Kommunen eingefordert. Mit dem gestern Nacht verabschiedeten Gesetz wird diese Lastenteilung zwischen Bund und Ländern in zwei Stufen vorzeitig beendet. Alleine hierüber erhalten die Länder 2,2 Mrd. Euro Zusatzeinnahmen. 
 
Ich erwarte, dass die Länder, auch NRW, ebenso zügig die Kommunen in voller Höhe von diesen Kosten der Deutschen Einheit entlasten. Wieviel dies konkret in den Haushalten der Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid ausmachen könnte, muss noch errechnet werden. Ich bin sicher, dass es sich aber um erhebliche Summen handelt. 
 
Zudem wurde die Verlängerung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen für Flüchtlinge beschlossen. So werden die Integrations-pauschale (2 Mrd. Euro) und die flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung (435 Mio. Euro) für das Jahr 2019 verlängert. Ebenso erfolgt eine Verlängerung der ursprünglich bis zum Jahr 2018 befristeten Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Für 2019 werden die Mittel des Bundes zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus durch die Länder um 500 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro erhöht, was eine entsprechende Änderung des Entflechtungsgesetzes erforderlich macht. 
 
Zusammen mit SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns außerdem gestern auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt, durch die der Bund den Ländern und den Kommunen zusätzliches Geld für die Digitalisierung der Schulen und den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen kann. Wir stellen dabei sicher, dass die künftigen Finanzhilfen des Bundes zusätzlich zu den Investitionen des Landes wirken und sie nicht bloß die eigenen Investitionen der Länder ersetzen. Allein für die Schulen stellt der Bund in den nächsten Jahren 5 Milliarden Euro zur Verfügung. 
 
Außerdem haben wir die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder auch ab 2020 beim sozialen Wohnungsbau unterstützen und er die Mittel für die Gemeindeverkehrsinfrastruktur bereits ab 2020 erhöhen kann. 
 
Noch nie hat eine Bundesregierung so viel für Kommunen getan wie heute.