CDU Wuppertal

Gerichtsurteil zur Stichwahl: Zu Wenige entscheiden endgültig

Mit Erstaunen und Bedauern hat der Wuppertaler CDU-Vorsitzende Matthias Nocke die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts in Münster aufgenommen: „Selbst beim Bürgerentscheid über das Seilbahnprojekt haben mehr Wuppertalerinnen und Wuppertaler teilgenommen, als an der Oberbürgermeister-Stichwahl zwischen Peter Jung und Andreas Mucke im Jahr 2015.
 
Die Vertretungsvollmacht der Gewählten wird durch eine Absenkung der Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang noch einmal durch den Gesetzgeber reduziert.“
 
Matthias Nocke sieht in der Beibehaltung der Stichwahl daher eine Schwächung der kommunalen Demokratie. Für Wuppertal sei der Gerichtserfolg der obsiegenden Abgeordneten für die SPD jedoch ein Pyrrhussieg: Durch einen zweiten Wahlgang am Sonntag, den 27.09.2020 haben die Wählerinnen und Wähler all jener Parteien und Gruppen, die sich möglicherweise nicht im ersten Anlauf für eine Unterstützung von Prof. Uwe Schneidewind entscheiden können, die Möglichkeit für den Wechsel an der Wuppertaler Rathausspitze zu stimmen.
 
Die CDU erwartet nun Verzögerungen bei der Ratskandidatenaufstellung, da das Kommunalwahlgesetz voraussichtlich erst Mitte März in dritte Lesung des Landtages kommen wird und wegen gerichtlich veränderter Abweichungsquoten von der neuen Bemessungsgrundlage „Wahlberechtigte statt Einwohner“ zahlreiche Änderungen im Zuschnitt der Wuppertaler Ratswahlbezirke erwartet werden. Die Änderungen kann der zuständige städtische Wahlausschuss erst nach der Verabschiedung des Gesetzes vornehmen.